Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines, Geltungsbereich
1.1. Für Verträge zwischen PEA ProFab GmbH, High-Tech-Park 17 , A-8605 Kapfenberg, Österreich und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Liefer- und Leistungsbedingungen. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden erkennt PEA ProFab GmbH nicht an, es sei denn, PEA ProFab GmbH hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die nachfolgenden Liefer- und Leistungsbedingungen gelten auch dann, wenn PEA ProFab GmbH in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführt.
1.2. Für Montagearbeiten gelten ergänzend die Montagebedingungen des Fachverbandes der Maschinen- und Stahlbauindustrie Österreichs, soweit diese Montagebedingungen den Allgemeinen Liefer- und Leistungsbedingungen von PEA ProFab GmbH nicht widersprechen.

2. Vertragsschluss
2.1. Alle Angebote von PEA ProFab GmbH sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Bestellungen oder Aufträge kann PEA ProFab GmbH innerhalb von 7 Tagen nach Zugang annehmen.
2.2. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages einschließlich dieser Allgemeinen Liefer- und Leistungsbedingungen bedürfen der Schriftform.

3. Angebotsunterlagen
3.1. Angaben in Katalogen, Prospekten usw. sind nur verbindlich, wenn ausdrücklich in der Auftragsbestätigung darauf Bezug genommen wird.
3.2. An allen technischen Unterlagen behält sich PEA ProFab GmbH Eigentums- und Urheberrechte vor. Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung etc. nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von PEA ProFab GmbH.

4. Preis, Verpackung
4.1. Preise verstehen sich – sofern nicht anders vereinbart – ohne Verpackung.
4.2. Verpackung erfolgt handelsüblich auf Kosten des Kunden, Rücknahme nur bei gesonderter Vereinbarung.
4.3. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird gesondert ausgewiesen.
4.4. Skontoabzug bedarf schriftlicher Vereinbarung.

5. Lieferung, Gefahrenübergang, Abnahme, Annahmeverzug
5.1. Lieferung erfolgt „ab Werk“ (EXW), Versand und Versicherung nur auf Wunsch und Kosten des Kunden.
5.2. Erforderliche Import-/Exportgenehmigungen sind von der verantwortlichen Partei einzuholen.
5.3. Es gelten die INCOTERMS in der Fassung zum Vertragszeitpunkt.
5.4. Gefahr geht spätestens mit Übergabe auf den Kunden über.
5.5. Bei Annahmeverzug oder unterlassener Mitwirkung kann PEA ProFab GmbH Ersatz des entstandenen Schadens verlangen.

6. Lieferfrist
6.1. Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als fix vereinbart.
6.2. Bei Versendung beziehen sich Fristen auf Übergabe an den Spediteur.
6.3. Voraussetzung ist die Klärung aller technischen Fragen.
6.4. Bei höherer Gewalt oder Verzögerungen durch den Kunden verlängert sich die Frist entsprechend.
6.5. Bei Nichtverfügbarkeit der Leistung kann PEA ProFab GmbH vom Vertrag zurücktreten.
6.6. Schadenersatz bei Lieferverzug ist begrenzt (siehe Punkt 10).
6.7. Lagerkosten bei Annahmeverzug trägt der Kunde.
6.8. Weitere Ansprüche wegen Verzug sind ausgeschlossen.

7. Abnahmeprüfung
7.1. Nur bei schriftlicher Vereinbarung. Erfolgt am Herstellungsort während der normalen Arbeitszeit.
7.2. PEA ProFab GmbH informiert den Kunden rechtzeitig über den Termin.
7.3. Mängel sind zu beheben, eine Wiederholungsprüfung nur bei wesentlichen Mängeln.
7.4. Abnahmeprotokoll ist verbindlich, auch bei Abwesenheit des Kunden.
7.5. PEA ProFab GmbH trägt Prüfungskosten, der Kunde die eigenen (z. B. Reise).

8. Zahlung
8.1. Zahlbar netto binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum, sofern nichts anderes vereinbart.
Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur bei rechtskräftig festgestellten oder anerkannten Gegenforderungen.

9. Eigentumsvorbehalt
9.1. Lieferung bleibt Eigentum von PEA ProFab GmbH, bis alle Forderungen erfüllt sind.
9.2. Pfändungen durch Dritte sind PEA ProFab GmbH mitzuteilen.
9.3. Veräußerung im normalen Geschäftsverkehr erlaubt – Sicherungsabtretung an PEA ProFab GmbH im Verwertungsfall.
9.4. Freigabe bei Übersicherung >50 %.
9.5. Rücktritt im Fall von Vertragsverstoß (z. B. Zahlungsverzug).

10. Gewährleistung
10.1. Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte, sofern nichts anderes geregelt.
10.2. Gewährleistung beträgt 1 Jahr ab Gefahrübergang.
10.3. Rügepflicht: unverzügliche schriftliche Anzeige erforderlich.
10.4. Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach Wahl von PEA ProFab GmbH.
10.5. Für Teile von Unterlieferanten gilt eingeschränkte Haftung.
10.6. Konstruktion nach Kundenvorgaben: keine Haftung für Korrektheit.
Keine Gewähr bei Reparaturen, Umbauten oder Gebrauchtwaren ohne ausdrückliche Vereinbarung.

11. Haftung
11.1. Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
11.2. Bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Pflichten, begrenzt auf max. 10 Mio. € je Schadensfall.
11.3. Keine Beschränkung bei Personenschäden, Produkthaftung oder garantierten Eigenschaften.
11.4. Keine Haftung für Folgeschäden, Produktionsausfall, entgangenen Gewinn etc., außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

12. Höhere Gewalt
12.1. Ereignisse wie Naturkatastrophen, Streik, Krieg etc. entbinden temporär von der Leistungspflicht.
Anpassungspflicht und Informationspflicht beider Parteien.

13. Datenschutz
13.1. PEA ProFab GmbH darf Kundendaten im Rahmen des Geschäftsverkehrs speichern und verarbeiten.
13.2. Vertraulichkeitspflicht für beide Parteien.

14. Gerichtsstand, anwendbares Recht, Erfüllungsort
14.1. Gerichtsstand ist der Sitz von PEA ProFab GmbH, alternativ auch Gerichtsstand des Kunden.
14.2. Schiedsgericht der Wirtschaftskammer, österreichisches Recht, kein UN-Kaufrecht.
14.3. Erfüllungsort ist ebenfalls der Sitz von PEA ProFab GmbH.
Kontakt
+43 664 8426509
office@profab.at